Im Konzept des Arbeitskraftunternehmers wird eine historische Abfolge von 3 Arbeitskrafttypen dargelegt, die jeweils gesteigerte Niveaus der Nutzung von Arbeitskraft repräsentieren: Vom Proletarier, über den Arbeitnehmer bis zum heutigen Arbeitskraftunternehmer.
Diese historische Genese wird in einer eigenen Schwerpunktsetzung als eine langfristig-sukzessive Zunahme indirekter und innerer Kontrollen gedeutet.
Hauptaugenmerk der Arbeit liegt dabei sowohl im theoretischen als auch im empirischen Teil auf dem postulierten Übergang vom Arbeitskrafttypus des „verberuflichten Arbeitnehmers“ zum „Arbeitskraftunternehmer“.
Die entscheidende Veränderung ist, dass das Transformationsproblem, d. h. die Sicherstellung der Transformation von eingekaufter, aber nur abstrakt vorhandener Arbeitskraft in Arbeitsleistung, tendenziell den Betroffenen selbst zugewiesen wird. Dies bedeutet für die Beschäftigten eine grundlegend erweiterte Anforderung, die sie ihrerseits internalisieren müssen. Arbeitskraftverausgabung heißt nun vor allem Selbstüberwachung und Selbststeuerung im Sinne allgemeiner Unternehmenserfordernisse. Dies hat unmittelbare Bedeutung auf den gesamten Lebenszusammenhang der Beschäftigten, die gezwungen sind durch erweiterte Strategien der Selbstökonomisierung und Selbstrationalisierung auf die veränderten Bedingungen zu reagieren.
Hatte das tayloristisch-fordistische System Subjektivität tendenziell als Störfaktor ausgemacht, wird nun Subjektivität als Produktivkraftentwicklung entdeckt und explizit in die Arbeitssphäre hereingeholt. Denn nur über Subjektivierung kann Selbstkontrolle, Selbstökonomisierung und Selbstrationalisierung erreicht werden.
Für den Arbeitskraftunternehmer bedeutet dies, dass bisherige Grenzen erodieren und lebensalltägliche Persönlichkeitseigenschaften ökonomischer Logik unterworfen und als sogenannte Soft-skills instrumentalisiert werden.